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   BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80   

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BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80 (https://dejure.org/1981,6364)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1981 - 2 B 69.80 (https://dejure.org/1981,6364)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1981 - 2 B 69.80 (https://dejure.org/1981,6364)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsübung bei der Übertragung von Beförderungsdienstposten - Berücksichtigung älterer Beamter - Anspruch auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung - Beförderung noch vor der Vollendung des 65. Lebensjahres

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  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Vielmehr darf die Behörde unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung und von Verwaltungsrichtlinien auf eine andere Übung übergehen; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich für den einzelnen hieraus ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 24]; vgl. auch schon Urteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19]).

    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß auch die oberste Dienstbehörde die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung des Bundespersonalausschusses selbst zu prüfen hat und einen entsprechenden Antrag nur stellen darf, wenn die dafür geltenden Voraus Setzungen, wie sie sich hier aus der nunmehr geltenden, auf alle betroffenen Beamten gleichmäßig anzuwendenden Verfügung vom 18. November 1975 ergaben, erfüllt waren (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und von 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [a.a.O., S. 86]).

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 124.64

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten nach Zusicherung einer Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß auch die oberste Dienstbehörde die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung des Bundespersonalausschusses selbst zu prüfen hat und einen entsprechenden Antrag nur stellen darf, wenn die dafür geltenden Voraus Setzungen, wie sie sich hier aus der nunmehr geltenden, auf alle betroffenen Beamten gleichmäßig anzuwendenden Verfügung vom 18. November 1975 ergaben, erfüllt waren (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und von 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [a.a.O., S. 86]).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Selbst nach Einleitung eines Beförderungsverfahrens darf der Dienstherr noch aus sachgerechten Gründen von einer Beförderung absehen; für einen "Vertrauensschutz" derart, daß nur noch wegen objektiv "unüberwindbarer" Hindernisse die Beförderung unterbleiben dürfte, besteht kein rechtlicher Grund (vgl. Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. unter anderem BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Solche - bei der Auswahl für Beförderungsdienstposten zugleich in Ausführung des Art. 33 Abs. 2 GG getroffenen - Regelungen bzw. eine gleichförmige Praxis dieses Inhalts geben dem Beamten Anspruch auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung gemäß den erlassenen Vorschriften bzw. entsprechend der Verwaltungspraxis; die Behörde darf hiervon im Einzelfall nur abweichen, wenn wesentliche Besonderheiten eine solche Abweichung rechtfertigen (vgl. Urteile vom 29. April 1965 - BVerwG 2 C 162.61 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 15, S. 55] und vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Solche - bei der Auswahl für Beförderungsdienstposten zugleich in Ausführung des Art. 33 Abs. 2 GG getroffenen - Regelungen bzw. eine gleichförmige Praxis dieses Inhalts geben dem Beamten Anspruch auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung gemäß den erlassenen Vorschriften bzw. entsprechend der Verwaltungspraxis; die Behörde darf hiervon im Einzelfall nur abweichen, wenn wesentliche Besonderheiten eine solche Abweichung rechtfertigen (vgl. Urteile vom 29. April 1965 - BVerwG 2 C 162.61 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 15, S. 55] und vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Auf der Grundlage dieser tatsächlichen Feststellungen über die bestehende, die Beklagte bindende Verwaltungspraxis, wäre auch aus dem vom Kläger angeführten Umstand, daß er der einzige ältere Beamte war, der trotz anerkannter dienstlicher Leistungen noch nicht befördert war, keine rechtliche Verpflichtung der Beklagten abzuleiten gewesen, die im Jahre 1975 zu besetzenden G 13-Beförderungsdienstposten T 2 und T 42 dem Kläger zu übertragen (vgl. hierzu auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - [Buchholz 232 § 22 BBG Nr. 15]).
  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 123.65

    Begriff der freien Heilfürsorge - Rechtsgrundsatz einer Vorteilsausgleichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Vielmehr darf die Behörde unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung und von Verwaltungsrichtlinien auf eine andere Übung übergehen; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich für den einzelnen hieraus ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 24]; vgl. auch schon Urteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19]).
  • BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, ist die Verwaltungsbehörde befugt, ihr Ermessen durch Richtlinien oder eine Verwaltungspraxis für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten zu binden, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (vgl. Beschluß vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Dok. Ber. aus dem Bundesverwaltungsgericht, Teil B, 1981, S. 245] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 162.61

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen einer Nichtbeförderung infolge

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80
    Solche - bei der Auswahl für Beförderungsdienstposten zugleich in Ausführung des Art. 33 Abs. 2 GG getroffenen - Regelungen bzw. eine gleichförmige Praxis dieses Inhalts geben dem Beamten Anspruch auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung gemäß den erlassenen Vorschriften bzw. entsprechend der Verwaltungspraxis; die Behörde darf hiervon im Einzelfall nur abweichen, wenn wesentliche Besonderheiten eine solche Abweichung rechtfertigen (vgl. Urteile vom 29. April 1965 - BVerwG 2 C 162.61 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 15, S. 55] und vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] mit weiteren Nachweisen).
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